Umgang mit Feuerwerkskörper
Auch der kommende Jahreswechsel wird in Deutschland wieder mit Feuerwerkskörpern, Silvesterböllern und ohrenbetäubenden Knallkörpern gefeiert werden. Doch so schön das bunte Lichterspiel in der Silvesternacht jedes Jahr ist, es birgt auch Gefahren.
Alljährlich wird das Silvesterspektakel von Unfällen und Bränden überschattet. Schwerstverletzte mit schlimmen Brandverletzungen oder gar Amputationsverletzungen müssen in der Notaufnahme behandelt werden und häufig kommt es durch Brände zu Sachschäden in Millionenhöhe.
Die Gründe hierfür sind zu fast 100% unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern, häufig unter Einfluss von Alkohol.
Damit Sie ihr Silvesterfeuerwerk ungetrübt genießen können, haben wir für Sie ein paar Tipps parat.
Was Sie unbedingt beachten sollten:
- Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper.
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf und vermeiden Sie, dass sie in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, wenn ihnen dies gesetzlich verboten ist.
- Kinder müssen auf die Gefahren von Knallkörpern und Raketen besonders hingewiesen werden und sollten damit nie alleine gelassen werden.
- Verwenden Sie nie selbst gebastelte Feuerwerkskörper und Böller unbekannter Herkunft. Achten Sie darauf, das die Feuerwerkskörper nach DIN hergestellt wurden. Sie müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung (BAM) zugelassen sein. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Feuerwerkskörper der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden.
- Zünden Sie niemals Silvesterraketen in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder in der Nähe von leicht entzündbarem Material.
- Brennen Sie Raketen und Böller nie aus der Hand und nur im Freien ab; Feuerwerk, das für draußen bestimmt ist, darf nie in geschlossenen Räumen anzündet werden.
- Starten Sie Raketen nur aus einer standsicheren Flasche (Tipp: mit Wasser oder Sand füllen oder im Boden fest verankern) oder einem Rohr senkrecht nach oben; die Flugbahn muss immer vom Gebäude wegführen.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden unverzüglich einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Richten Sie niemals Raketen auf Menschen oder Tiere.
- Raketen, die nicht explodiert sind, dürfen nie sofort aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Behalten Sie die Rakete ca. 30 min im Auge und machen Sie sie danach unbrauchbar in dem sie die Rakete in einen Eimer mit Wasser werfen.
- Achten Sie in der Silvesternacht besonders auf alkoholisierte Personen und Kinder, da sie die Gefahr nicht richtig einschätzen können.
- Beachten Sie die Einhaltung der gesetzlich bestimmten Abbrennzeit (vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 1:00 Uhr).
- Das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt.
Was sie schon vor dem Silvester - Spektakel beachten sollten:
- Bewahren Sie die Raketen auch vor dem Feuerwerk sicher vor Kindern auf.
- Haustiere sollten zum Schutz vor Schrecksituationen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.
- Fenster und Türen sowie Lüftungsschächte sollten in der Silvesternacht vorsorglich geschlossen werden, damit es in der Wohnung nicht zum Brand kommen kann.
- Entfernen Sie Gegenstände von Balkonen oder Terrassen, die von auftreffenden Raketen leicht in Brand gesetzt werden können; ebenso sollte die Ansammlung von Sperrmüll vermieden werden.
- Achten Sie darauf, dass keine Feuerwehrzufahrten von Autos zugeparkt sind.
Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen etwas passiert sein:
- Rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 an. Melden Sie, wo Sie das Feuer bemerkt haben, was brennt, ob es Verletzte gibt und geben Sie Ihren Namen an.
- Schließen Sie alle Türen und Fenster, damit sich der Brand nicht so schnell ausbreiten kann.
- Verlassen Sie umgehend den Gefahrenbereich.
- Unternehmen Sie nur Löschversuche wenn diese ohne Risiko für Ihre Gesundheit möglich sind.
- Warnen Sie die Nachbarn und fordern Sie diese auf, das Gebäude zu verlassen.
- Wenn die Feuerwehr kommt, weisen Sie diese ein.